Abfallentsorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. Dezember 2021, 22:06 Uhr

Die Abfallentsorgung umfasst gemäß Definition im Abfallgesetz die Abfallverwertung und das Ablagern von Abfällen einschließlich der Teilschritte Einsammeln, Befördern, Behandeln und Lagern, im engeren Sinne das Behandeln und Ablagern. Zum Behandeln gehören hauptsächlich die chemisch-physikalische Vorbehandlung (Zerkleinerung, Neutralisierung u. Entgiftung), Verbrennung sowie die Kompostierung. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) trat 1996 in Kraft. Es begründet eine Umgestaltung der gesamten Abfallwirtschaft. Zentral ist der Gedanke der Produktverantwortung. Es unterscheidet Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung. Seit 1. Juni 2005 sind die Deponien in Deutschland für nicht vorbehandelten Hausmüll geschlossen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016