Dienstleistungsrichtlinie (EU)

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Primäres Ziel der Richtlinie ist es, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im Bereich der Europäischen Union deutlich zu erleichtern und bürokratische Hemmnisse zu mindern. Eine maßgebliche Funktion übernehmen hierbei der/die sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“. Sie stehen als zentrale Kontaktstellen für Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung und wickeln auf Wunsch alle einschlägigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand ab. Der „Einheitliche Ansprechpartner Berlin“ ist die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung.

Europäische Richtlinien sind EG-Rechtsakte, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind und diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichten. Richtlinien setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb der sie in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Mit der Umsetzung wird der Inhalt der Richtlinie Teil der nationalen Rechtsordnung und gilt somit für alle, die vom Umsetzungsakt (z. B. einem Gesetz) betroffen sind. Prominente Beispiele sind die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Dienstleistungsrichtlinie. Letztere regelt die Konditionen, zu denen Dienstleistungserbringer in den Mitgliedsstaaten der EU ihre Dienstleistung erbringen dürfen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016