Gewerbezulassung

Aus SGK Berlin
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In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Wer beispielsweise mit Altmetall handelt oder ein Nahverkehrsunternehmen aufbaut, den Beruf des Taxifahrers oder des Gastwirts ausüben will, bedarf der Stellungnahme der zuständigen Kammer. Bei einigen Gewerbe- und Berufsarten verlangt der Gesetzgeber vom angehenden Unternehmer den Nachweis seiner persönlichen Zuverlässigkeit oder Fachkunde und/oder geordnete Vermögensverhältnisse. Hier geben die Ordnungsbehörden für die Gewerbeausübung erst dann grünes Licht, wenn sich die Kammer in einem Gutachten dazu positiv äußert. In diesem Zusammenhang führt die Kammer Informationsveranstaltungen durch (z. B. bei angehenden Gastwirten) oder prüft die zukünftigen Unternehmer (z. B. im Güterkraftverkehr sowie im Taxen- und Mietwagenbereich). Gewerbeordnung i.d.F. vom 22. Februar 1999 (BGBl. I 202)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016