Grünanlagen, öffentliche

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Alles, was in den Berliner Park- und Grünanlagen verboten bzw. erlaubt ist, regelt das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz). Rad-, Skateboard fahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt, wobei die Bezirke verpflichtet sind, entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Hunde dürfen sich nur angeleint in den Grünanlagen aufhalten. Für temporäre Nutzungen und Veranstaltungen, die aufgrund des Grünanlagengesetzes grundsätzlich verboten sind, kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Bezirksamt gestellt werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016