Grunderwerbsteuer

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Grunderwerbsteuer wird fällig beim Erwerb von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken, Gebäuden (u.a. Ferien-/Wochenendhäuser auf Pachtgelände), Gebäudeteilen (u.a. Eigentumswohnungen) und Rechten an Grundstücken/Gebäuden (u.a. Erbbaurechte und Verwertungsrechte).

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Berlin belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6 Prozent der Gegenleistung (u.a. Kaufpreis, Übernahme von Belastungen, Gewährung von Wohn-/ Nutzungsrechten). Dieser Steuersatz gilt seit dem 01. Januar 2014.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016