Grundschule

Aus SGK Berlin
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Die Grundschule umfasst in Berlin grundsätzlich die 1. bis 6. Klasse. Die 1. und 2. Jahrgangsstufe wird zur Schulanfangsphase zusammengefasst. Die Anzahl der Unterrichtsstunden, die wöchentlich verpflichtend sind, wird in der Wochenstundentafel für die Grundschule festgelegt.

In den ersten vier Jahrgangsstufen wird Unterricht in Deutsch, Mathematik, Sachkunde, Musik, Bildende Kunst und Sport erteilt. Ab der 3. Klasse wird eine Fremdsprache unterrichtet. Spätestens in der 3. Jahrgangsstufe wird eine Stunde Schwimmunterricht erteilt. In der 5. und 6. Jahrgangsstufe wird der Sachunterricht ersetzt durch folgende Fächer: Naturwissenschaften, Geografie und Geschichte / Politische Bildung. Darüber hinaus müssen die Schulen im Rahmen ihrer Schwerpunktbildung einen verbindlichen Wahlunterricht (WUV) anbieten.

Die Grundschule endet in der Regel nach der 6. Klasse mit dem Übergang auf die Oberschule. Wenn Eltern dies wünschen, bei entsprechender Leistung und, soweit Plätze vorhanden sind, können Kinder nach der 4. Klasse auf ein grundständiges Gymnasium übergehen. In jedem Fall verlässt das Kind die Grundschule mit einem Gutachten, in dem aufgrund der Leistungen in der Grundschule eine Oberschulempfehlung ausgesprochen wird.

siehe auch: Schulformen


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016