Hauptschulabschluss
Mit der Versetzung in das zehnte Schuljahr haben Schülerinnen und Schüler an Haupt-, Real- und Gesamtschulen den Hauptschulabschluss erworben. Schülerinnen und Schüler, für die sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ festgestellt wurde, können bei guten Leistungen nach dem 10. Schuljahr einen dem HSA gleichwertigen Schulabschluss erreichen.
Der HSA ist eine der Minimalvoraussetzungen für eine Berufsausbildung bzw. Grundlage für eine weiterführende schulische Bildung. Er kann nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule auch im zweiten Bildungsweg erworben werden.
Der erweiterte Hauptschulabschluss wird erreicht, wenn Schülerinnen und Schüler an Haupt-, Real- oder Gesamtschulen am Ende des 10. Schuljahres die Versetzungsvoraussetzungen erfüllen. Mit dem Schuljahr 2012/13 können alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Ergebnisse die weiterführenden Schulen mit der Berufsbildungsreife (BB), der erweiterten Berufsbildungsreife (eBB) und dem Mittleren Schulabschluss (MSA) abschließen.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016