Integrationsamt

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Das Integrationsamt als Teil des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hat die Aufgabe, schwerbehinderte Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. Zugleich berät das Integrationsamt Arbeitgeber in Bezug auf die Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche Rechte und Pflichten sie haben und welche Förderungsmöglichkeiten bestehen, z. B. Lohnkostenzuschuss oder Ausstattung bzw. Anpassung des Arbeitsplatzes.

Hauptinstrument des Integrationsamtes ist die begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Diese soll darauf hinwirken, dass die schwerbehinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können und sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen behaupten können.

Das Integrationsamt überwacht den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter und muss im Falle einer Kündigung überprüfen, ob diese rechtmäßig erteilt worden ist.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016