Jugendschutz

Aus SGK Berlin
Version vom 21. Januar 2022, 17:57 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Es enthält Regelungen und Vorschriften, die Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung schützen sollen. Die Regelungen…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Es enthält Regelungen und Vorschriften, die Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung schützen sollen. Die Regelungen beziehen sich vor allem auf den öffentlichen Raum und gehen davon aus, dass der private Raum bei jungen Menschen insbesondere durch die Eltern angemessen gestaltet wird. Im Einzelnen regelt das Gesetz unter anderem den Umgang mit Alkoholika und Tabakwaren sowie den Besuch von Kinofilmen und öffentlichen Tanzveranstaltungen. Es orientiert sich hierbei über altersspezifische Regelungen am Reifegrad der jungen Menschen und an der Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.

Zeitgleich zum Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016