Kommunale Entwicklungspolitik

Aus SGK Berlin
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Entwicklungszusammenarbeit als Hilfe zur Selbsthilfe fördert den interkulturellen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Dialog mit den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas („Dritte Welt“). Sie ist nicht allein – wie die Außenpolitik im engeren Sinne – Aufgabe des Bundes. Wie in mehreren Beschlüssen der Ministerpräsidenten zur Entwicklungszusammenarbeit der Länder – zuletzt im Beschluss zur Entwicklungszusammenarbeit in Bund, Ländern und Gemeinden vom Oktober 2008 werden den Ländern und Gemeinden eigene Kompetenzen in diesem Politikbereich zugesprochen, deren Schwerpunkt für die Kommunen vor allem in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit als „Inlandsarbeit“, im Kulturaustausch mit Entwicklungsländern und in der Pflege von entwicklungsbezogenen Partnerschaften mit Kommunen in Entwicklungsländern besteht.

In den „Entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Berlin“ (geltende Fassung von 2001), auf deren Grundlage das Land Berlin seine entwicklungspolitische Verantwortung wahrnimmt werden diese Schwerpunkte ebenfalls betont:

Das Land Berlin nimmt in Zusammenarbeit mit den Bezirken eigene Aufgaben im Bereich der Nord-Süd-Politik und einer globalen nachhaltigen Entwicklung gemäß den Zielsetzungen des Rio-Prozesses wahr. Ziele der Landesentwicklungspolitik sind

  • Nachhaltige Entwicklung (u.a. Schutz der Umwelt und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, soziale Gerechtigkeit)
  • Befriedigung der Grundbedürfnisse
  • Stärkung demokratischer Selbstorganisationen insbesondere der wirtschaftlich und sozial Benachteiligten
  • Durchsetzung der Menschenrechte
  • Überwindung rassischer, religiöser und geschlechtsspezifischer Diskriminierung

Diese Ziele betreffen sowohl die Gesellschaften der Entwicklungsländer als auch die eigene durch Einwanderung mitgeprägte Gesellschaft. Inhaltliche Schwerpunkte sind

  • entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich. (Es werden nur Organisationen und Initiativen gefördert, welche Arbeit in oder für Entwicklungsländer mit Informations- und Bildungsarbeit in Berlin verbinden.)
  • interkultureller Dialog
  • Entwicklungspolitische Aus- und Fortbildung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Umwelt und Entwicklung
  • Kommunale Entwicklungszusammenarbeit (hier vor allem Unterstützung von entwicklungsorientierten Städtepartnerschaften vgl. die Stichworte „Kommunale Entwicklungszusammenarbeit“ und „Städtepartnerschaft“.

Umsetzungsorgan für spezielle Maßnahmen der Landesentwicklungspolitik ist neben verschiedenen Programmen anderer Senatsdienststellen die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit. Eine wichtige Rolle in diesem Politikfeld haben weiterhin der Beirat der Landesstelle und das Landesnetzwerk Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag BER.

Ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Landesentwicklungspolitik ist auch das 2010 novellierte Vergabegesetz des Landes Berlin, das in bundesweit Maßstäbe setzender Weise neben einem verbindlichen Mindestlohn auch Gleichstellungskriterien sowie ökologische und entwicklungspolitische Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt werden.

In Berlin bestehen Partnerschaften mit Städten in Ländern des Südens und Ostens auf bezirklicher und gesamtstädtischer Ebene. Um diese lebendig zu gestalten, ist der Berliner Senat bemüht, zivilgesellschaftliche Gruppen (z.B. entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen, Vereine) in die Ausgestaltung seiner Partnerschaften einzubeziehen.

Ansprechpartner und Unterstützungsorgan für die Kommunale Entwicklungszusammenarbeit in Berlin ist die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit bei der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016