Krankenversorgung für Nichtversicherte

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Nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Jugendhilfeleistungen und Empfänger laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden von der von ihnen gewählten gesetzlichen Krankenkasse betreut, die dafür Kostenersatz erhält. Die Kasse gibt Krankenversicherungskarten aus. Der Verwaltungsaufwand wird den Krankenkassen durch Berlin als Träger der Sozialhilfe erstattet. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II sind pflichtversichert, wenn sie nicht familienversichert sind.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016