Kulturarbeit, dezentrale

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Kulturarbeit beschränkt sich nicht nur auf große Veranstaltungshäuser (Opern, Theater), sondern wird auch von vielen Einzelkünstlern, Künstlergruppen, Kulturinitiativen und anderen Gruppen getragen. Sie machen Ausstellungen, Lesungen, Aufführungen und andere Veranstaltungen, ohne zwingend an einem Ort gebunden zu sein bzw. sind Träger einzelner kleiner Kultureinrichtungen.

Für diese Form der Kulturarbeit, die dezentral geschieht und geschehen soll, hat der Berliner Senat den Bezirkskulturfonds aufgelegt. Diese Mittel werden vom Senat an die Kulturprojekte Berlin GmbH übertragen, die sie zweckgebunden an die Bezirke weiterreicht und die mindestens in dieser Höhe für dezentrale Kulturarbeit verausgabt werden müssen. Die weitere Verfahrensweise ist in den Bezirken unterschiedlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch das für Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied. Zur Beratung wird ein Beirat für dezentrale Kulturarbeit (Kulturbeirat) herangezogen. Er wird vom für Kultur zuständigen Bezirks­amtsmitglied berufen bzw. von Künstlern gewählt. Dem Beirat gehören darüber hinaus Mitglieder der BVV bzw. des Kulturausschusses an.

Einzelkünstler, Vereine oder andere Kulturinitiativen können für ein Projekt einen Antrag stellen, um einen finanziellen Zuschuss aus diesem Fonds zu erhalten. Die Förderkriterien sind in den Bezirken unterschiedlich. In der Regel sind Kriterien: künstlerische Qualität, Bereicherung des kulturellen Lebens im Bezirk, Aktivierung der Bürger, Unterstützung von Kulturinitiativen und Förderung von Aktivitäten in bestimmten Ortsteilen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016