Lottomittel

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Im Rahmen des staatlichen Glücksspielmonopols darf grundsätzlich nur der Deutsche Lotto- und Totoblock Wetten anbieten. In Berlin werden die Lotto- und Toto-Einnahmen von der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) verwaltet, die 20% der Umsatzerlöse an die DKLB-Stiftung überweist. Die Stiftung vergibt diese Mittel für soziale, karitative, dem Umweltschutz dienende, staatsbürgerliche und sportliche Vorhaben.

Berliner Institutionen, insbesondere Vereine und Verbände, können ihre ausführlich begründeten Anträge auf Unterstützung bei der DKLB-Stiftung einreichen. Die Anträge, die von der Stiftung auf ihre sachliche Berechtigung geprüft werden, sind von der fachlich zuständigen Senatsverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen sowie daraufhin zu prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Zuwendung bietet.

Diese Stellungnahme wird dem Stiftungsrat als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Der Stiftungsrat der DKLB-Stiftung tagt vier- bis fünfmal pro Jahr.

Totowetten gibt es in Deutschland seit 1948. Die Erlöse waren ursprünglich ausschließlich für die Sportförderung bestimmt. Auch heute noch erhält der organisierte Sport institutionelle Förderung durch die Toto- und Lotto-Überschüsse.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016