Mehraufwandsentschädigung

Aus SGK Berlin
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Erwerbsfähige SGB II-Bezieher, die keine Arbeit finden, können nach § 16 d SGB II in Arbeitsgelegenheiten eingewiesen werden. Im Volksmund heißt eine solche Stelle mit Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung (MAE) Ein Euro Job. Diese Arbeitsgelegenheiten sind nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung und sollen die „ultima ratio“ darstellen. In der Realität allerdings dienen sie oft der „sozialen Integration“ oder der Erhaltung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Die Ablehnung einer solchen Tätigkeit kann mit der Kürzung der Leistungen sanktioniert werden, wenn es zumutbar gewesen wäre, die Tätigkeit anzunehmen und sie auszuüben.

Grundsätzlich ist jeder MAE-Kraft eine Einsatzstelle zuzuweisen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 30 Stunden. Kürzere Zeiten können in Abstimmung mit den Jobcentern vereinbart werden. In der Regel wird eine Vergütung zuzüglich zum Arbeitslosengeld II (ALG II) geleistet.

Den Trägern der MAE-Maßnahmen, in der Regel freie Träger, werden vom Jobcenter nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit differenziert und einzelfallspezifisch bezogen auf das jeweilige MAE- Konzept nachvollziehbar Kostenpauschalen für z.B. Personal- und Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Qualifizierung, Arbeitskleidung, Sachkosten und sonstigen Aufwand gewährt. Allerdings werden solche Maßnahmen von den Jobcentern ausgeschrieben, sodass der Wettbewerb unter den Freien Trägern zu weit reichenden Minderungen der Kostenpauschalen führt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016