Mietspiegel

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Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder erhebliche Kosten für ein Gutachten aufwenden zu müssen.

Der Berliner Mietspiegel 2015 ist eine Übersicht über die in Berlin am 1. September 2014 üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese Mietpreise werden kurz „ortsübliche Vergleichsmieten“ genannt. Dieser Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die bis zum 31.12.2013 bezugsfertig geworden sind.

Der Berliner Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als „qualifizierter Mietspiegel“ fortgeschrieben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anerkannt. An der Erstellung des Mietspiegels haben u. a. Mieterorganisationen sowie Verbände von Hausbesitzern und Wohnungsunternehmen beratend teilgenommen. Der Berliner Mietspiegel hat seine Grundlage in den §§ 558 ff. BGB. (Quelle: SenStadt)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016