Mindestveranschlagung

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Im Rahmen der Zuweisung der Globalsumme (Globalhaushalt) für die Bezirkshaushalte werden vom Senat in einigen Bereichen Vorgaben gegenüber den Bezirken gemacht, in welchen Titeln des Haushaltsplans Summen mindestens in einer bestimmten Höhe eingestellt werden müssen. Die Bezirke können in diesen Titel darüber hinaus gehen, aber nur in vom Senat bestimmten Ausnahmefällen unter der „Mindestveranschlagung“ bleiben. Unter anderem bei der baulichen Unterhaltung der Gebäude, der Tiefbauunterhaltung und bei den Lehr- und Lernmitteln wurde in der Vergangenheit eine Mindestveranschlagung vorgegeben.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016