Optionskreise

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Viele Landkreise und kreisfreie Städte betreuen die Bezieher des Arbeitslosengeldes II in eigener Verantwortung (Optionskreise). Das Optionsmodell gibt die Möglichkeit, Leistungen aus einer Hand anzubieten und auf die Fähigkeiten und Vermittlungshemmnisse jedes einzelnen Arbeitsuchenden umfassend einzugehen (Beratung, Vermittlung, finanzielle Leistungen sowohl des Bundes als auch der Kommune). Auf diese Weise kann eine dauerhafte Arbeitsintegration erreicht werden.

Berlin hatte sich gegen das Optionsmodell entschieden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016