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Version vom 24. Januar 2022, 19:52 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge)

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Der Begriff beschreibt ein Verfahren, mit dem Kosten transparent gemacht werden, die bisher nicht durch Geldflüsse abgegolten werden.

Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit unter den Bezirken wurde beispielsweise die Gebäudenutzung der Immobilien in den Bezirken erfasst und eine fiktive Miete angesetzt. Diese theoretische „Miete“ von Bezirksgebäuden wird an den Senat abgeführt, der sie jedoch zunächst in der Zuweisung der bezirklichen Globalsumme berücksichtigt. Diese kalkulatorischen Gebäudekosten (Zinsen und Abschreibungen) machen die tatsächlichen Immobilienkosten in den Bezirken transparent. Ein ähnliches Verfahren wird auch bei den Kosten für Beamtenpensionen sowie für Anlagegüter angewandt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016