Persönliche Assistenz

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Persönliche Assistenz ist eine Form der Hilfeerbringung, die von schwerstbehinderten Menschen mit hohem Hilfebedarf selbst entwickelt wurde. Die Assistenz nehmende Person, die häufig für sämtliche alltäglichen Verrichtungen rund um die Uhr Hilfe benötigt, besitzt nach diesem Prinzip die volle Handlungs- und Entscheidungskompetenz und kann so trotz des hohen Hilfebedarfs ein selbst bestimmtes Leben führen. Sie sucht sich ihre Hilfspersonen selbst aus, leitet diese nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Erfordernissen an und entscheidet darüber, welche Assistenz, in welcher Form, zu welcher Zeit und an welchem Ort erbracht werden soll.

Damit wird die traditionelle Rollenverteilung in der Pflege umgekehrt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei dieser komplexen Assistenzleistung eine Aufschlüsselung nach einzelnen Verrichtungen entsprechend den Leistungsmodulen der Pflegeversicherung nicht sinnvoll ist. Dafür wurde in Berlin der Leistungskomplex „Persönliche Assistenz“ entwickelt und mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbart. Er ist definiert als zeitlich umfangreiche Pflege (in der Regel mindestens 5 Stunden täglich) bestehend aus Persönlicher Assistenz bei schwerer Körperbehinderung und besonderer Pflegebedürftigkeit sowie ständiger Beaufsichtigung und Anwesenheit zur Sicherung nicht planbarer pflegerischer Bedarfe.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016