Persönliches Budget, trägerübergreifendes

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Seit dem 1. Januar 2008 besteht nach § 17 SGB IX ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets. Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget (TPB), das als Komplexleistung aus einer Hand gewährt wird. Das TPB ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungserbringung. Es bedeutet, dass Berechtigte sich eine Leistung, die herkömmlich als Sachleistung gewährt wird, als Geldleistung auszahlen lassen können. Ziel des TPB ist, dass Menschen mit der Geldleistung ihr Leben flexibler und stärker ihren Wünschen entsprechend gestalten können.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016