Pflegestützpunkte

Aus SGK Berlin
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Mit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 wurde die Rechtsgrundlage für ein neues Beratungsstellensystem in Deutschland, die Pflegestützpunkte, geschaffen.

Ihre Aufgabe ist, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in allen medizinischen und pflegerischen Versorgungsfragen umfassend und unabhängig zu beraten. Die Beratung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Alter und Pflegebedürftigkeit, sondern soll sich auf alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen beziehen (vgl. § 92c SGB XI).

Bisher gibt es in Berlin 26 Pflegestützpunkte, die sich relativ gleichmäßig auf alle Bezirke verteilen; insgesamt sollen es 36 werden. Die früheren 12 bezirklichen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ sind in die Beratungsstruktur der Pflegestützpunkte integriert worden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016