Primärhaushalt

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Beim Primärhaushalt handelt es sich um den rechnerischen Teil des Haushalts, wie er sich aus der Zusammenstellung von Primäreinnahmen und Primärausgaben ergibt. Die Absicht des Primärhaushalts ist es, einen politischen „Kernhaushalt“ mit den für die Politikfelder relevanten Einnahmen und Ausgaben darzustellen; hierbei bleiben die Zinsausgaben unberücksichtigt, weil es sich um die Finanzierungskosten früherer Haushaltsjahre handelt. Die Abschlusssumme des Primärhaushalts – das Primärsaldo – gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfange die für politische Gestaltung im laufenden Haushaltsjahr eingesetzten Ausgaben durch (dauerhafte) Einnahmen finanziert werden. In längerfristiger Perspektive sollte der Primärhaushalt einen Überschuss erwirtschaften, der hoch genug ist, um daraus die Zinsausgaben finanzieren zu können.

Primärausgaben sind bereinigte Ausgaben abzüglich Zinsausgaben (d. h. Personalausgaben, konsumtive Sachausgaben ohne Zinsausgaben, Investitionsausgaben).

Primäreinnahmen sind bereinigte Einnahmen ohne Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen. Sie umfassen damit Steuereinnahmen, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen, andere Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes und der EU, Gebühren, Beiträge sowie Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016