Public Private Partnership

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Public Private Partnership (PPP) wird auch gemäß der deutschen Übersetzung als „Öffentlich Private Partnerschaft“ bezeichnet.

PPP ist eine Kooperationsform von öffentlicher Verwaltung und privaten Wirtschaftsunternehmen, nach denen der Staat die ihm auferlegten Aufgaben in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ausführt bzw. die Aufgaben gänzlich auf die Wirtschaftsunternehmen überträgt, wobei insbesondere die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Schulen etc.) im Vordergrund steht. Die Unternehmen profitieren dabei u.a. von den Kontakten und den Erfahrungen der öffentlichen Verwaltung in dem jeweiligen Bereich sowie von der Auftragsvergabe bzw. Investitionsmöglichkeit. Somit kann die öffentliche Hand bestimmte Vorhaben durchführen lassen, obwohl Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.

PPP wurde von vornherein nicht kritiklos betrachtet. Anfangs hieß es, PPP sei schneller, effizienter, nachhaltiger. Nichts davon hat sich bewahrheitet. Laufende Kosten beispielsweise bei Schulen stellen sich als weit überhöht heraus. Aufgrund von „Geheimverträgen“ zwischen der Kommune und den Investoren bleibt den Gemeindevertretern und den Bürgerinnen und Bürgern die demokratische Kontrolle der öffentlichen Einrichtungen und die Mitbestimmung über die öffentliche Daseinsvorsorge verwehrt. Inzwischen werden mehr und mehr Verträge offen gelegt (z.B. Wasser, S-Bahn).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016