Sachaufwand

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Element der Finanzplanung; umfasst die sächlichen Verwaltungsausgaben, die Erstattungen an andere Bereiche sowie sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke. Enger abgegrenzt als die konsumtiven Sachausgaben, die außerdem noch die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse und die Schuldendiensthilfen umfassen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016