Schulpflicht

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Die Schulpflicht beginnt für Kinder in Berlin mit fünfeinhalb Jahren („Schulzwang“). Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich in der zuständigen Grundschule. Wenn Eltern den Besuch einer anderen Grundschule für ihr Kind wünschen, müssen sie dies begründen (z. B. Ganztagsschule, Schulprogramm). Die Schulpflicht dauert in Berlin 10 Jahre. Zur Schulpflicht gehört der Besuch der Schule an allen Wochenstunden, die der Stundenplan vorsieht. Auch der Besuch von Förderstunden und DaZ-Stunden (Deutsch als Zweitsprache) ist verpflichtend.

Schülerinnen und Schüler, die trotz wiederholter Aufforderung der gesetzlichen Schulpflicht nicht nachkommen, können durch die örtliche Polizei der Schule „zugeführt“ werden („behördlich angeordneter Transfer einer Person“).

Schulschwänzer werden in der Amtssprache häufig als „schulresistente Schüler“ bezeichnet.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016