Schwerbehindertenvertretung: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 19:29, 26. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 342 Bytes +342 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) nach deutschem Recht hat die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in Betrieben und Dienststellen wahrzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den §§ 93 ff SGB IX. ---- {{Lexikon2016}} Kategorie:LexikonKategorie:Soziales