Schwerbehindertenvertretung
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Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) nach deutschem Recht hat die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in Betrieben und Dienststellen wahrzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den §§ 93 ff SGB IX.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016