Subsidiarität

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Subsidiarität (Nachrang) ist ein sozialethisches Prinzip, das bei Hilfeleistungen den privaten gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen (Familie, Kirchen, Wohlfahrtsorganisationen) Vorrang vor den kommunalen und staatlichen Organisationen sowie auf kommunaler und staatlicher Ebene den unteren Hierarchiestufen Vorrang vor den nächst höheren gibt.

Die Subsidiarität tritt unter der Bedingung ein, dass das untergeordnete Glied in der Lage ist, die Probleme und Aufgaben eigenständig lösen zu können. Gleichwohl soll das kleinste Glied nicht überfordert werden und die übergeordnete Ebene ggf. unterstützend tätig werden.

Dies ist insbesondere für die EU ein bedeutsames Prinzip, das zudem durch den Lissabonner Reformvertrag in Form einer erweiterten und formalisierten Subsidiaritätsprüfung gestärkt werden soll. EU-Rechtsakte sollen demnach nur dort entstehen, wo gesetzliche Regelungen auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene nicht ausreichend wirksam sind.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016