Verpflichtungsermächtigung: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 19:41, 27. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 469 Bytes +469 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Die Verpflichtungsermächtigung (VE) ist ein Begriff aus dem Haushaltsrecht. Mit einer VE ermächtigt das Parlament als Haushaltsgesetzgeber die Exekutive im Rahmen eines Haushaltsplans, finanzielle Verpflichtungen über ein Haushaltsjahr hinaus einzugehen, z. B. bei öffentlichen Bauvorhaben (§ 22 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder – HGrG –). ---- {{Lexikon2016}} Kategorie:LexikonKategorie:…“