Verwaltungsreform

Aus SGK Berlin
Version vom 27. Januar 2022, 20:05 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In den Bezirken und der Hauptverwaltung wurden die konkret zu leistenden Aufgaben als Produkte definiert und eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut. In den Bezirksverwaltungen finden eine outputorientierte Budgetierung und ein Kostencontrolling statt. Das Kostenbewusstsein für die erbrachten Verwaltungsleistungen und die Kostentransparenz sind in den Bezirken deutlich gestiegen. Die reform…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

In den Bezirken und der Hauptverwaltung wurden die konkret zu leistenden Aufgaben als Produkte definiert und eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut. In den Bezirksverwaltungen finden eine outputorientierte Budgetierung und ein Kostencontrolling statt. Das Kostenbewusstsein für die erbrachten Verwaltungsleistungen und die Kostentransparenz sind in den Bezirken deutlich gestiegen. Die reformkonforme Neustrukturierung der Verwaltung durch flächendeckende Bildung von Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV; diese entsprechen etwa den bisherigen Ämtern oder Abteilungen, deren Leiter jedoch mehr Eigenverantwortung haben sollen und deren Amtszeit von vornherein begrenzt sein kann, um dauerhafte Fehlbesetzungen zu vermeiden), Serviceeinheiten und Steuerungsdiensten in Senats- und Bezirksverwaltungen ist weitgehend verwirklicht.

Die Grundsätze über die Reform der Berliner Verwaltung sind im 4.  Verwaltungsreformgesetz vom 3.11.2005 geregelt. Danach soll die Organisation der Berliner Verwaltung den Veränderungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und den fortschreitenden verwaltungswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen angepasst und fortwährend weiterentwickelt werden; wobei entscheidende Prämissen die Entwicklung zur Dienstleistungsverwaltung, die Kostentransparenz, die Ziel- und Wirkungsorientierung, einschließlich Gender Mainstreaming, die interkulturelle Öffnung sowie die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung sind. (§ 1 Abs. 1)

Dieses Gesetz regelt zudem durch seine Organisationsgrundsätze die Einheitlichkeit der reformierten Berliner Verwaltung hinsichtlich ihrer Bürgerorientierung, einschließlich der Ausrichtung auf die besonderen Belange der Wirtschaft, ihrer Führung und Steuerung und ihres Personalmanagements. ( §1 Abs. 2, 1) (GVBl. 15. 11 2005, S. 686)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016