Vollzeitpflege: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 20:21, 27. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 661 Bytes +661 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Vollzeitpflege (Häufig als Dauerpflege bezeichnet) ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 33 SGB VIII. Sie wird durch das Familiengericht angeordnet. Die befristete oder unbefristete Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie ist angebracht, wenn ein Minderjähriger außerhalb der eigenen Familie in einer anderen Familie betreut und erzogen werden muss. Die aufnehmende Familie bedarf einer Pflegerlaubnis. Die Pflegeeltern erhalten eine Pauschale für d…“