Vorhaben- und Erschließungsplan: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 20:24, 27. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 1.010 Bytes +1.010 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEPlan) ist ein mit dem Bezirksamt bzw. Senat abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB) zwischen Gemeinde und Vorhabentr…“