Knut
Die Seite wurde neu angelegt: „Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEPlan) ist ein mit dem Bezirksamt bzw. Senat abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB) zwischen Gemeinde und Vorhabentr…“