Wahlausschuss: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 20:27, 27. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 1.118 Bytes +1.118 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter bzw. der Wahlleiterin und vier bis sechs Beisitzern; bei der Auswahl der Beisitzer sollen die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Wahl errungenen Stimmen angemessen berücksichtigt werden. Der '''Landeswahlausschuss''' entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten und der darin aufgestellten Personen. Er stellt fest, ob eine Partei nach § 10  Abs. 3 des Landeswahlges…“