Wahlwerbung: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 16:00, 28. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 1.127 Bytes +1.127 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Während des Wahlkampfes sowie im unmittelbaren Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden haben die Parteien und sonstigen Bewerber in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Sie stellt zwar eine Sondernutzung dar, ist aber zwei Monate vor einer Wahl gebührenfrei und lediglich anzeigepflichtig. Alle anderen Arten der Sondernutzung aus Anlass einer bevorstehenden Wahl, wie zum Beispie…“