Wohnungsbaugesellschaft, kommunale

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Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften entstammen für das Gebiet der alten Bundesrepublik und des ehemaligen West-Berlin der Tradition sozialdemokratischer Kommunalpolitik der Weimarer Republik. Sie waren das Instrument der Wohnungsvermehrung gegen die grassierende Wohnungsnot und zugleich die Träger einer Bauphilosophie, die unter den Schlagworten „Licht, Luft und Sonne“ auf eine Verbesserung der Wohnverhältnisse statt auf Profit-Maximierung setzte. Zur Finanzierung der ehrgeizigen Bauprogramme diente ab 1924 die auf Immobilienbesitz erhobene Hauszinssteuer, die zweckgebunden zur Errichtung von Wohnraum genutzt wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörten die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften neben der gewerkschaftseigenen „Neuen Heimat“ zu den wesentlichen Trägern des Wiederaufbaus im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus. Der Versorgungsauftrag lautete, ausreichend Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereit zu stellen.

Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in den Neuen Bundesländern können sich zum Teil auch auf die Traditionen der Weimarer Republik berufen, sie sind jedoch in der Regel die Nachfolge-Gesellschaften der Kommunalen Wohnungsverwaltungen (KWV) der DDR.

Im Jahre 1990 verfügte Berlin über rund 482.000 Wohnungen im Besitz von 19 kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.

Im Jahre 2012 ist die Zahl der Gesellschaften durch Verkäufe und Fusionen („In-Sich-Geschäfte“) auf sechs geschrumpft: Degewo, Gesobau, GEWOBAG, HoWoGe, STADT UND LAND sowie die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM).

Berlin besitzt über seine Gesellschaften derzeit (2015) rund 293.000 Wohnungen in allen Bezirken.

Im Juli 2007 verabschiedete der Senat ein „Gesamtkonzept für die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin“, dessen Kernaussagen lauten:

  • „Die wirtschaftliche Konsolidierung der Gesellschaften wird konsequent mit dem Ziel der Stärkung der Unternehmenswerte fortgeführt.
  • Die bestehenden Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin sollen erhalten bleiben und damit ein strategisches Element der Daseinsvorsorge darstellen; der derzeitige Umfang des Wohnungsbestands der städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll nicht verändert werden. Der Verkauf von Wohnungsbeständen ist deshalb grundsätzlich nicht geplant.
  • Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen auch zur Stabilisierung des Mietniveaus beitragen. Die Gesellschaften sollen deshalb bei Mieterhöhungen die Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter sowie des Marktes berücksichtigen.
  • Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen als Partner der sozialen Stadtentwicklung das strategische Ziel unterstützen, bedrohte Nachbarschaften aufzuwerten und sie zur Entwicklung aus eigener Kraft zu befähigen. In belasteten Nachbarschaften soll die soziale und interkulturelle Mischung verbessert werden.
  • Die Wohnungsbaugesellschaften sollen Vorreiter bei dem Einsatz energiepolitischer Maßnahmen sein und die Wohnungsbestände in einem baulichen Zustand vorhalten, der der heutigen Nachfrage entspricht.”

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU aus dem November 2011 bestätigt diese Aufgaben. Darüber hinaus sollen die Gesellschaften durch Zukauf und Neubau in der Größenordnung von 30.000 Wohnungen bis 2016 ihre Rolle als kommunaler Akteur der Wohnungspolitik stärken.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016