Zensus

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Der Zensus 2011 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Ziel des Zensus 2011 war es eine Momentaufnahme zu schaffen, die zeigt, wie die Menschen am 9. Mai 2011 in Deutschland lebten, wohnten und arbeiteten. Die Zensusergebnisse ermöglichen sehr kleinräumliche Aussagen, teilweise bis zu einzelnen Straßenzügen.

Das bundesdeutsche Zensusgesetz 2011 regelt die Durchführung der Teilnahme an der EU-weiten Volkszählung im Jahre 2011. Das Gesetz ist als Artikel 1 des Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.

Mit dem Zensusgesetz wurde die EG-Verordnung 763/2008 in deutsches Recht umgesetzt. Es regelt die Erhebungsmerkmale (z. B. Alter, Geschlecht, Schulabschluss oder Wohnfläche), definiert die Auskunftspflichtigen und trifft Aussagen zu Zusammenführungen der Erhebungsteile sowie Löschungsfristen für Hilfsmerkmale.

Zur Umsetzung des Zensus hat sich Deutschland – anders als bei den bisherigen Volkszählungen – für eine registergestützte Methode entschieden. Als Datenquellen wurden zunächst Verwaltungsregister genutzt, die durch Voll- bzw. Sichprobenerhebungen zu bestimmten Themenfeldern ergänzt wurden.

Im Mai 2013 wurden die amtliche Einwohnerzahl, vorläufige demografische Eckzahlen sowie die Ergebnisse der Vollerhebung der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) veröffentlicht. Ausführliche Ergebnisse der Bevölkerungsstruktur, der Gebäude- und Wohnungsbestand nach der Haushaltegenerierung sowie ergänzende Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur sind seit Mai 2014 verfügbar.

Die Ergebnisse des Zensus 2011 hatten zu teilweise schwerwiegenden statistischen Korrekturen der Einwohnerzahlen in den Ländern und Städten geführt. Statt der bislang angenommenen Zahl von knapp 81,8 Millionen hat die Bundesrepublik demnach nur rund 80,2 Millionen Einwohner. Auch in Berlin wurden weniger Einwohner gezählt als berechnet (oder statistisch ermittelt); denn bei der Veröffentlichung am 31. Mai 2013 gaben die Statistiker bekannt, dass in Berlin nur knapp 3,3 Millionen Einwohner leben – und damit rund 180.000 weniger als angenommen. Das hat das Land Berlin von 2011 bis 30. Juni 2015 bisher 1,6 Milliarden € an Mindereinnahmen im Länderfinanzausgleich gekostet. Der Senat von Berlin wehrt sich mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das aus seiner Sicht „verfassungswidrige Gesetz, das auch erhebliche finanzielle Folgen hat“ (Juli 2015).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016