Zuweisungspreis

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Der Zuweisungspreis ist einer der beiden Faktoren bei der Berechnung der Produktbudgets. Für jedes Produkt wird ein berlin-einheitlicher Zuweisungspreis bestimmt, wobei standardmäßig auf den Median der Stückkosten zurückgegriffen wird. Unter Umständen setzt die Senatsverwaltung für Finanzen auch einen abweichenden Zuweisungspreis an, z. B., wenn sich Kostenveränderungen durch zentrale Vorgaben ergeben.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016