Zweckentfremdung von Wohnraum: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 17:19, 28. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 1.082 Bytes +1.082 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Seit Mai 2014 ist die Nutzung von Wohnraum in Berlin für andere Zwecke als Wohnzwecke genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Eine Genehmigung ist erforderlich wenn: * Die Nutzung von Wohnraum zur wiederholten, entgeltlichen, nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung, zur Fremdenbeherbergung, oder im Rahmen einer gewerblichen Zimmervermietung genutzt wird. * D…“