Zweckzuweisungen: Versionsgeschichte

Aus SGK Berlin

Auswahl des Versionsunterschieds: Markiere die Radiobuttons der zu vergleichenden Versionen und drücke die Eingabetaste oder die Schaltfläche am unteren Rand.
Legende: (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version, K = Kleine Änderung

  • AktuellVorherige 17:20, 28. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 520 Bytes +520 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Zweckzuweisungen sind finanzielle Mittel, die die Gemeinden von Bund und Land zur Erledigung von Aufgaben erhalten. Zweckgebundene Zuweisungen erhalten Gemeinden in der Regel projektbezogen und auf Antrag. Es können investive Mittel sein, die die Gemeinden bei der Durchführung bestimmter kommunaler Investitionen unterstützen sollen oder die für die Erfüllung einer einzelnen kommunalen Aufgabe außerhalb des Selbstverwaltungsbereichs nötig sind. ---…“