Zweitwohnungssteuer: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 17:22, 28. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 405 Bytes +405 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Gesetz zur Einführung der Zweitwohnungssteuer im Berlin (Berliner Zweitwohnungssteuergesetz - BlnZwStG) vom 19.Dezember 1997 (GVBl. S.687). Die Steuer beträgt in Berlin 5% der Bemessungsgrundlage (Jahreskaltmiete). ---- {{Lexikon2016}} Kategorie:LexikonKategorie:WohnenKategorie:Haushalt