Budget (Globalbudget)

Aus SGK Berlin

Unter Budget versteht man im Allgemeinen den Haushalt, den Haushaltsansatz bzw. die verfügbaren Finanzmittel im Rahmen des „Neuen Steuerungsmodells“, aber vor allem Finanzmittel, die nachgeordneten Stellen/Einheiten als Finanzrahmen zur weitgehend eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen sind, damit sie definierte Leistungsziele verwirklichen können. Mit der Flexibilität in der Ausschöpfung des Finanzrahmens entgegen bisherigem Haushaltsrecht werden Berichtspflichten und Kontrollmechanismen verbunden. Zur Verdeutlichung wird dieses Instrument z. T. auch als Globalbudget bezeichnet.

Das Produktbudget entsteht aus der Multi­plikation des Zuweisungspreises (Median abzüglich der budgetunwirksamen Kosten, s.u. ) mit der Planmenge für dieses Produkt. Die Summe aller Produktbudgets bildet das Produktsummenbudget. Die Menge, die bei der Ermittlung des Produktbudgets zugrunde gelegt wird (z B. Anzahl der Unterrichtsstunden in der Musikschule) bezeichnet man als Planmenge. Bei Ansatz der Planmenge kann auf die aktuelle Ist-Menge, eine prognostizierte Menge oder eine unter Wertausgleichsgesichtspunkten ermittelte Menge (Wertausgleichsmenge) zurückgegriffen werden.

Für den Fall, dass das Produktsummenbudget der Bezirke vom vorgesehenen Plafond abweicht, findet die sog. Normierung statt, d. h. der Plafonds stellt 100% dar, auf den die Summe der Produktsummenbudgets eingestellt wird.

Budgetunwirksame Kosten sind Kosten, die nicht mit unmittelbaren Zahlungen aus dem Haushaltsplan verbunden sind. Sie entstehen vor allem durch Nutzung eigener Immobilien (kalkulatorische Gebäudekosten) und durch Einsatz von Beamten (kalkulatorische Versorgungsrücklage). Budgetunwirksame Kosten werden wegen fehlender Zahlungen nicht mit der Globalsumme zugewiesen, sondern bei der Bildung der Produktbudgets vorweg abgezogen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016