Kosten-Leistungs-Rechnung

Aus SGK Berlin

Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) – betriebswirtschaftlicher Begriff: Kostenrechnung – dient dazu, Leistungen kosten- und mengenmäßig zu bewerten, dadurch mehr Wirtschaftlichkeit zu erreichen und Vergleiche zu ermöglichen (z. B. Betriebsvergleiche bzw. in der Berliner Verwaltung Vergleiche zwischen den Bezirken sowie Zeitvergleiche). Damit wird die KLR ein Instrument zur Entscheidungsunterstützung und Kontrolle sowohl innerhalb des Leistungs- und Verantwortungszentrums (LuV, Amtes) als auch auf der Leitungsebene (Abteilungsleitung, Bezirksamt). In Berlin werden die Ergebnisse der KLR darüber hinaus auch teilweise für das Verfahren der Zuweisung von Finanzmitteln herangezogen.

Die Kostenrechnung gliedert sich im Wesentlichen in die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung. Ziel dieser drei Stationen ist es, die Kosten möglichst verursachungsgerecht den Produkten oder Leistungen zuzurechnen, um auf dieser Basis eine realistische Finanzmittelzuweisung zu erhalten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016