Liegenschaftskataster

Aus SGK Berlin

Jeder Bezirk führt ein Liegenschaftskataster. Jede Liegenschaft (Flurstücke und Gebäude) ist im Liegenschaftskataster ihrer Lage nach erfasst. Das heißt, jeder Eckpunkt eines Grundstücks ist mit einer Genauigkeit von wenigen Zentimetern bekannt und auch in der Örtlichkeit wieder herstellbar. Außerdem werden im Liegenschaftskataster Nutzungen und Flächengrößen nachgewiesen und nachrichtlich die Eigentümer geführt.

Das Liegenschaftskataster besteht aus folgenden Einzelnachweisen (Katasternachweis):

  • Liegenschaftskarte (Katasterkarte, Flurkarte)
  • Liegenschaftsbuch (Katasterbuchwerk)
  • Zahlennachweis (Grenzlängen und -abstände, Katasterzahlenwerk)

Bei jeder Baumaßnahme, jedem Verkauf von Grundstücken und bei der Bewirtschaftung von Immobilien ist das Liegenschaftskataster für die Eigentümer, die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung eine unverzichtbare Informationsquelle.

siehe auch: Kataster


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016