Senat

Aus SGK Berlin

Der Senat ist die Regierung von Berlin. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn Senatoren, von denen zwei zugleich Bürgermeister und Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters sind. Die Senatoren werden vom Regierenden Bürgermeister ernannt und entlassen. Jedes Mitglied des Senats leitet seinen Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung innerhalb der Richtlinien der Regierungspolitik. Bei Meinungsverschiedenheiten oder auf Antrag des Regierenden Bürgermeisters entscheidet der Senat. Mit der Beendigung des Amtes des Regierenden Bürgermeisters endet auch die Amtszeit der übrigen Senatsmitglieder. (Art. 55 ff. VvB)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016