Knut
Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern in den mittel- und unmittelbaren Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Berlin ist im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) geregelt. Danach sind Abreden, die das Recht der Frauen auf Gleichstellung einschränken (Diskriminierungen), unzulässig. Unzulässig sind auch mittelbare Diskriminierungen. Eine Regelung oder Maßnahme ist mittelbar diskriminierend, wenn sie bei geschlechtsneutraler Formulierung sich tatsä…“
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