Knut
Die Seite wurde neu angelegt: „Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung eines Ehe- oder Doppelnamens usw. bietet das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Für die Bearbeitung dieser Erkläru…“
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