Transferausgaben

Aus SGK Berlin

Transferausgaben sind Ausgaben, die getätigt werden, ohne eine Gegenleistung zu empfangen. Staatliche Transferausgaben sind Subventionen, Entwicklungshilfe, Lastenausgleich, Wohnungsbau- und Sparprämien, usw. Kommunale Transferausgaben sind beispielsweise die Sozialhilfe. Zuschüsse zu Klassenreisen sind ebenfalls Transferausgaben, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) geleistet werden.

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zählen zu den Transfers beispielsweise auch Renten, Grundsicherung und Arbeitslosengeld.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016