Verkehrsberuhigter Bereich

Aus SGK Berlin
Verkehrszeichen 325.1

Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte öffentliche Verkehrsfläche. Er dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Charakteristisch für einen verkehrsberuhigten Bereich ist die besondere gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz aller Verkehrsteilnehmer.

  • Fußgänger dürfen die ganze Straßenbreite nutzen und haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Kinder dürfen überall spielen. Fahrzeugführer müssen deshalb gegebenenfalls warten.
  • Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen Schrittgeschwindigkeit (langsames Tempo, das dem eines normal gehenden Fußgängers entspricht = 4 bis 7 km/h) fahren.
  • Parken ist nur auf speziell gekennzeichneten Flächen (Bodenmarkierung) erlaubt. Anwohner haben keinen Anspruch auf einen reservierten Parkplatz. Das Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen ist dagegen überall möglich, wenn Andere dadurch nicht gefährdet bzw. unzumutbar behindert werden.
  • Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt, auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg, als oberstes Gebot: Gegenseitige Rücksichtnahme!
  • Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist immer Vorfahrt zu gewähren. Die rechts-vor-links-Regel gilt bei der Ausfahrt nicht.
  • Oftmals wird der Begriff „Spielstraße“ verwendet, wenn von einem verkehrsberuhigten Bereich die Rede ist, dies ist jedoch nicht die korrekte Bezeichnung.

Begegnungszonen

Ein Modellprojekt der Berliner Fußverkehrsstrategie soll Ideen entwickeln, wie Straßen zukünftig aussehen könnten, damit das zu Fuß gehen einfacher und sicherer sowie die Aufenthaltsqualität gefördert wird. Alle Verkehrsarten sollen verträglich miteinander auskommen. Dabei kann ein besseres Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme nicht “angeordnet” werden. Im Idealfall ergibt sich dies aus der Straßengestaltung von selbst.

Das Projekt soll dafür einen stadtweit einheitlichen „Baukasten“ mit möglichen Lösungsansätzen entwickeln. Die Ergebnisse sollen als Impulsgeber für die Bezirke und als langfristige Verstetigung der Fußverkehrsförderung wirken.Die Gestaltung wird die Besonderheiten der jeweiligen Straße berücksichtigen und gleichzeitig mit unverwechselbaren Merkmalen zu einem hohen Wiedererkennungswert dieser neuen „Begegnungszonen“ führen. Beschildert werden die Straßen als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit Tempo 20. (Quelle: SenStadt)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016