Versorgungsamt

Aus SGK Berlin

Abt. III des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist das Versorgungsamt mit seinen vielfältigen Aufgaben insbesondere der Anerkennung und Erbringung von Leistungen des sozialen Entschädigungsrechtes. Nach § 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben Personen, die direkt oder indirekt Opfer für die Allgemeinheit erbracht und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, Anspruch auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung und auf Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit. (Vgl. auch § 5 SGB I).

Betroffene Personenkreise sind Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte, Haftgeschädigte und Opfer von SED-Unrecht. Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht können auch ergänzende Leistungen der Hauptfürsorgestelle erhalten (z. B. Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Wohnungshilfe, Erziehungsbeihilfe u. a.)

Zu den Aufgaben des Versorgungsamtes gehört ferner das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) für die Erlangung eines Schwerbehindertenausweises. Nach Antragstellung werden auf der Grundlage eines medizinischen Gutachtens der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt und ggf. Merkzeichen in den Ausweis eingetragen, die zu bestimmten Nachteilsausgleichen berechtigen können.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016